Religion zwischen Körperschatsstatus und Privatisierung

Online-Vortrag

26.09.2020, Seidel-Stiftung

26.9., 11.00 Uhr – Religionen zwischen Körperschaftsstatus und Privatisierung

Immer mehr religiöse Gemeinschaften streben an als Körperschaft anerkannt zu werden. Es sollen also nicht wie bisher nur die herkömmlichen katholischen und evangelischen Kirchen als Körperschaft anerkannt werden, sondern auch kleinere religiöse Gemeinschaften. Sogar humanistische Gruppierungen, die keinem Glauben an einen Gott folgen, wünschen sich eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Begründet wird dies mit dem Artikel 4, Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes, in dem die Religionsfreiheit versichert wird. Damit ist die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses gemeint, die unverletzlich sind. Es wird darin auch die ungestörte Religionsausübung garantiert, woraus einige schließen, dass damit auch ein Recht auf den Körperschaftsstatus entstehen könnte. Woher kommt dieser Wunsch von kleinen Religionsgemeinschaften, zumal sie mit einer solchen Anerkennung viele Freiheitsrechte verlieren? Wie geht die Politik in der Bundesrepublik bzw. in den Bundesländern damit um? Warum können nicht alle einfach die Körperschaftssteuer erhalten?

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