Die Europäische Union (EU) wurde zunächst als Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet und entwickelte sich nach und nach zur EU. Heute versteht sie sich als eine Wertegemeinschaft, die unter anderem auf Werten wie Freiheit, Demokratie und Achtung der Menschenrechte basiert und Grundfreiheiten sowie Rechtstaatlichkeit garantiert. Die Einhaltung dieser Grundsätze stellt daher auch eine zentrale Voraussetzung jeder Erweiterung dar. Neue Mitgliedsstaaten müssen eben diese Grundwerte erfüllen, um aufgenommen werden zu können. Doch was bedeutet das im Konkreten und welchen Herausforderungen muss sich die EU auch innerhalb der „alten“ Staaten stellen?
Referentin: Priv.-Doz. Dr. Karin Schnebel
Anmeldung: info@gimuenchen.de