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Die Verkündung von Menschenrechten nach dem 2. Weltkrieg war ein Höhepunkt einer langen Entwicklung. Schon im 18. Jahrhundert wurden sie im europäischen und nordamerikanischen Raum erstmals für eine breite Öffentlichkeit formuliert. Bereits lange zuvor gab es auch Ansätze in anderen Kulturkreisen. So finden sich im Denken des Buddhismus (6. Jh. v. Chr.) und bei dem indischen Gesetzesschreiber Manu (2./3. Jh. n. Chr.) Elemente, die menschenrechtliche Mindeststandards definieren. Auch die chinesischen Philosophen Konfuzius (551-479 v. Chr.) und Menzius (372-289 v. Chr.) hatten bereits hohe ethische Maßstäbe entwickelt. In ihrem Menschenbild glaubten sie, dass der Mensch allein durch moralische Selbstdisziplin und Pflichterfüllung das Gute erreichen könne. Die Formulierung von Schutz- und Teilhaberechten gegenüber dem Staat blieb dem Konfuzianismus fremd. Zwar gelten Menschenrechte nach der Lehre des Naturrechts als angeboren, als in der Würde des Menschen begründet, doch gerade in den letzten Jahrzehnten gab es zahlreiche Interpretationen der Menschenrechte, die teilweise wenig mit der ursprünglichen Definition zu tun haben. Dieses sollen hier gezeigt und in den jeweiligen kulturellen Kontext gestellt werden.

Referentin: Priv.-Doz. Dr. Karin Schnebel

 

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