Die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland sind in § 5 des Grundgesetzes (Art. 5 Abs. 2 GG) festgelegt. Ähnlich sieht es auch in demokratischen Staaten innerhalb der EU aus. Die Einhaltung dieser Prinzipien zwischen den EU-Ländern variiert. Insbesondere Hassreden, die Grundrechte anderer verletzen, sowie die Verbreitung von Fake News, sind problematische Situationen. In Deutschland gibt es Verbote von Volksverhetzung und Aufrufe zum Hass, die strafrechtlich verfolgt werden. Während die EU beispielsweise das Gesetz über digitale Dienste (DSA) in Kraft gesetzt hat, um Hasskommentare und illegale Inhalte zu bekämpfen, besteht die Sorge vor Überregulierung und damit Autoritarismus. Gleichermaßen ist die Meinungsfreiheit eine wichtige Errungenschaft der Demokratien. Bereits jetzt ist ein Rückschritt von demokratischen Prinzipien hin zu autoritären Tendenzen weltweit zu beobachten. Politische Akteure müssen zum Schutze der Demokratie Wege finden, die Meinungsfreiheit nicht einschränken zu wollen, um abweichende Meinungen zu unterdrücken, auch wenn dies für den eigenen Erfolg nachteilig sein kann. Auch das Thema Cancel Culture wird angesprochen.

